Wir bitten allen Züchter sich die neuen Zuchtbestimmungen durchzulesen.
Die vollständigen Zuchtbestimmungen finden Sie als Download weiter unten.
Die Liste der Patella Tierärzte von Österreich finden Sie auch als Download weiter unten
Folgende Neuerungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft:
Beide Rassen (FTD und FTG) müssen eine Patella-Untersuchung von einem Tierarzt der AKVO vorlegen aus der hervorgeht, dass beide Hunde Patella 0/0 sind um diese zu verpaaren.
Die zur Zucht verwendeten Hunde dürfen keine Merkmale und Eigenschaften aufweisen, die im jeweiligen FCI Standard als „ausschließende Fehler“ angeführt sind.
Die erforderlichen Unterlagen (Formwert, Patella, …) beider Elterntiere sind vor dem Deckakt dem/der Zuchtwart:in vorzulegen. Erst nach der Freigabe des Zuchtwarts/der Zuchtwartin ist ein Deckakt möglich.
Für die Eintragung in das ÖHZB ist die zweimalige Bewertung beider Elterntiere mit mindestens „sehr gut“ auf vom ÖKV anerkannten internationalen CACIB –Ausstellungen, oder (und) auf vom ÖKV geschützten nationalen CACA – Ausstellungen verpflichtend, dies gilt auch für Gebrauchshunde.
Achtung: Eine Pfostenschau gilt nicht mehr als Formwert für die Zucht, dieser Passus wurde gestrichen!!!
Für Gebrauchshunde kann auch eine der beiden Bewertungen auf einer Pfostenschau im Zusammenhang mit der Prüfung durch eine/n ÖFK Formwertrichter:in erfolgen. Bei Pfostenschauen die vom ÖFK veranstaltet und von Foxterrier Spezialrichter:in bewertet worden, gibt es keine Mindestteilnehmerzahl.Sollte der EU-Impfpass bei der Wurfabnahme nicht vorliegen, werden die Pedigrees erst nach dem Nachweis von der Zuchtwart/der Zuchtwartin ausgehändigt.